Versicherungsvermittler profitieren von der Senkung der Mehrwertsteuer

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 umfangreiche Maßnahmen für ein weiteres Konjunkturpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie anzugehen. Hierzu zählen die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020, ein Kinderbonus von 300 Euro, steuerliche Erleichterungen bei Abschreibungen für Unternehmen und sehr weitreichende Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen.

Die beschlossenen Maßnahmen sind Bestandteile des umfassenden Konjunkturpakets im Gesamtumfang von 130 Milliarden Euro, auf das sich der der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 geeinigt hat. Eine Vielzahl gezielter Maßnahmen sollen der Wirtschaft einen kräftigen Schub geben, Beschäftigung sichern und Deutschland ökologisch voranbringen und modernisieren, so die Ziele der Bundesregierung.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes senkt die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16%. Der ermäßigte Steuersatz sinkt von 7% auf 5%. Die reduzierten Mehrwertsteuersätze gelten ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Diese und weitere Maßnahmen werden im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt. Ob diese Maßnahme darüber hinaus verlängert wird, ist zurzeit noch offen.

Da Versicherungsvermittler in der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, profitieren diese nun unmittelbar von dieser Regelung. Die Senkung der Mehrwertsteuer reduziert für Versicherungsvermittler zum Beispiel laufende Kosten wie Mieten, Leasing- und Wartungsverträge.

Auch V-aktuell Kunden profitieren von der Mehrwertsteuersenkung. Für die V-aktuell Kundenzeitungen in Print und Digital, sowie die Kuvertier- und Versand-Services wird die Senkung der Mehrwertsteuer selbstverständlich an unsere Kunden in vollem Umfang weitergegeben.

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Thomas Bethke,
Versicherungsbetriebswirt/DVA
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