Passen Sie auf, was Sie im Keller lagern!

Autor: RA Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Manche gerichtliche Entscheidungen geben schon Anlass zur Verwunderung. Wenn hierbei aber eine Regelmäßigkeit und „Gesetzmäßigkeit“ in der richterlichen Entscheidungsfindung festzustellen ist, bedürfen solche Entscheidungen einer größeren Aufmerksamkeit.

Das Landgericht Berlin hat zu dem Aktenzeichen 23 O 438/11 entschieden, dass das Belassen einer hochwertigen Taucherausrüstung in einem Keller grob fahrlässig ist und eine Leistungskürzung des Versicherers um 50% rechtfertigt!

Ist eine solche Entscheidung wirklich gerecht? Jedenfalls wurde am 28.11.2010 von unbekannten Tätern ein mit einem Vorhängeschloss gesicherter Kellerverschlag (Holzplattenverschlag) aufgebrochen. Sie stahlen sodann die Tauchausrüstung in einem Neuwert von insgesamt 14.831,00 Euro.

Wenn es sich um ein grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers handelt, wäre der Hausratversicherer berechtigt, von einer Leistungskürzung Gebrauch zu machen. Das Landgericht Berlin, wie aber auch aus anderen gerichtlichen Entscheidungen, kürzte hier den Entschädigungsanspruch des Versicherungsnehmers um immerhin 50%!

Fazit:

Achten Sie genau darauf, welchen Inhalt die von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsbedingungen haben. Manche Versicherungsbedingungen verzichten vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Des Weiteren sollten Sie aufpassen, dass Sie nicht wertvolle Gegenstände im Kellerraum lagern, oder zumindest mehr als hinreichend sichern, dass Ihnen der Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens nicht nachgesagt werden kann.

Ich persönlich finde derartige Entscheidungen unrichtig, da es üblich ist, derartige Gegenstände – auch wenn sie wertvoll sind – im Kellerraum zu lagern und diesen auch im Rahmen einer „üblichen Sicherung“ zu verschließen. Aus meiner Sicht kann ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nicht wissen, dass er sich in einem solchen Fall grob fahrlässig verhalten hätte. Hier werden die Sorgfaltsanforderungen an einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer durch viele Instanzgerichte überspannt!

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