Coronavirus und Betriebsschließungen: Gerichtliche Verfahren mehren sich

 

Autor: RA Jens Reichow

Kanzlei Jöhnke & Reichow

Bereits in der letzten Ausgabe des V-aktuell – Newsletters berichtete die Kanzlei Jöhnke & Reichow von aktuellen Streitfällen von Corona-Geschädigten mit Versicherern über das Bestehen bzw. Nichtbestehen von Versicherungsschutz im Rahmen von Betriebsschließungsversicherungen. In den letzten Monaten mehrten sich auch bei der Kanzlei Jöhnke & Reichow entsprechende Mandatsanfragen und zwischenzeitlich liegen auch erste gerichtliche Entscheidungen vor. Ein guter Zeitpunkt daher für einen Zwischenbericht.

Einzelne Versicherer zeigten sich dem Ansinnen von Versicherungsnehmern, die durch den Coronavirus entstandenen Betriebsschließungsschäden ersetzt zu bekommen, durchaus aufgeschlossen. Andere Versicherer verweigerten sich einer Schadensregulierung indes fast vollkommen oder boten den Versicherungsnehmern nur in den Augen der Versicherungsnehmer unzureichende Vergleichsangebote an. Versicherungsnehmer zogen es daher vielfach vor, eine rechtliche Auseinandersetzung mit den Versicherern zu suchen.

Auftrieb erhielten diese Versicherungsnehmer im April 2020 durch ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Zwar wies das LG Mannheim den Antrag auf einstweiligen Rechtschutz eines Versicherungsnehmers in einer Streitigkeit wegen einer Betriebsschließungsversicherung ab, jedoch äußerte sich das Gericht äußerst positiv bzgl. des Bestehens des Versicherungsschutzes – jedenfalls soweit dies die im konkreten Streitfall zu beurteilenden Versicherungsbedingungen betraf (siehe Landgericht Mannheim bestätigt Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen aufgrund von Allgemeinverfügungen).

Einen Dämpfer erhielt die Euphorie der Versicherungsnehmer allerdings durch eine Entscheidung des OLG Hamm aus dem Juli 2020. Das OLG Hamm bewertet die Rechtslage – jedenfalls in Bezug auf die dort zu berücksichtigenden Versicherungsbedingungen – anders und verneinte – ebenfalls in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren – das Bestehen von Versicherungsschutz (siehe Betriebsschließung wegen des Coronavirus: OLG Hamm verneint Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen).

Verschiedenen Medienberichten ließ sich bereits entnehmen, dass in den kommenden Monaten auch für andere Gerichtsstandorten mit gerichtlichen Entscheidungen in Streitigkeiten aus Betriebsschließungsversicherungen zu rechnen ist. Besonders aufmerksam werden dabei natürlich vor Allem die Entwicklungen bei den Gerichten der Versicherungsstandorten verfolgt. Auch diese Entscheidungen werden mitbestimmen, an welchen Standorten Versicherungsnehmer zukünftig versuchen werden, ihre Forderungen einzuklagen. Dies gilt natürlich nicht zuletzt auch für die von der Kanzlei Jöhnke & Reichow selbst begleiteten Verfahren, nachdem in vielen dieser Verfahren nunmehr die außergerichtliche Korrespondenz abgeschlossen werden konnte und das gerichtliche Klageverfahren nunmehr zur weiteren Rechtsverfolgung zu betreiben wäre. Über die weitere Entwicklung dieser Verfahren berichtet die Kanzlei auch über ihre Homepage.

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