In eigener Sache: Urheberrechte

Autor: Thomas Bethke, V-aktuell  

Die Texte in den V-aktuell Kundenzeitungen sind urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte können  ausschließlich für die bei V-aktuell gekauften Produkte erworben werden. Leider muss ich ab und an Urheberrechtsverletzungen feststellen. V-aktuell steht in diesem Fall ein Schadensersatz zu.

Wir freuen uns über die hohe Anerkennung, die wir für unsere Redaktionsarbeit erhalten. Für unsere Artikel betreiben wir einen großen Aufwand, der für die Leser so nicht immer gleich erkennbar ist. Kostenpflichtige Nutzungsrechte sind – wie in vielen Verlagen - die Basis unseres Geschäftsmodells. Das gilt insbesondere für V-aktuell. Denn unsere komplett werbefreien Print- und Digital-Produkte finanzieren sich ausschließlich aus der Veräußerung von Nutzungsrechten.

Wer V-aktuell Artikel also ohne Genehmigung von Vaktuell verwendet, unterläuft das V-aktuell Geschäftsmodell und wird schadensersatzpflichtig. Hinzu kommen für den Verursacher der Urheberrechtsverletzung Anwaltskosten für unsere Schadensersatzforderung und eine Unterlassungserklärung. Das ist für alle Beteiligten - auch für V-aktuell - äußerst ärgerlich. Urheberrechtsverletzungen werden für den Verursacher in jedem Fall teuer und lohnen in keinem Fall. 

Die Urheberrechte sind im Urheberrechtsgesetz geregelt. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt!

V-aktuell ist ein Kooperationsmodell von Kollegen für Kollegen. Wir behandeln unsere Kunden fair und möchten selbst auch fair behandelt werden. Wir bitten Sie daher um Verständnis für diese offenen Worte.  

Beratung: 040/642 08 148 (Thomas Bethke von V-aktuell)

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