Informationen für Kunden und Geschäftsfreunde 4 Sie wollen mehr wissen Rufen Sie uns an wir beraten Sie gern Impressum Herausgeber Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Geschäftsführer Michael Wilmshorst Kai Lemke Lauterbachstr 3 21073 Hamburg Telefon 0 40 766 51 59 Telefax 0 40 77 05 57 E Mail info sohst de Web www sohst de Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB 20553 Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e V Statusbezogene Vermittlerangaben nach 11 Ver sicherungsvermittlungsverordnung VersVermV Status Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34d Abs 1 GewO Registrierung Registrierungs Nr D ED0S VY7IK 50 Vermittlerregister DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag DIHK e V Breite Straße 29 10178 Berlin www vermittlerregister info Redaktion Konzeption Verantwortlich Thomas Bethke Versicherungsbetriebswirt DVA Postfach 650906 22369 Hamburg Wichtiger Hinweis Trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen kann eine Garantie für die Richtigkeit nicht übernommen werden Nachdruck auch auszugsweise oder eine Vervielfältigung der Artikel über Print elektronische oder andere Medien nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion Artikel Entwürfe und Pläne unterliegen dem Schutz des Urheberrechts Informationen und Preise ohne Gewähr Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen Q ue lle a sb e2 4 st oc k ad ob e co m Die Berufsunfähigkeitsversicherung BU sichert die Arbeitskraft umfänglich ab Leistungsauslösend ist die Tatsache den Beruf nicht mehr ausüben zu können Viele Immobilien in Deutschland fallen erst lange nach dem Erwerb unter den Denkmalschutz Melden Sie uns unbedingt diese Veränderung Absicherung Arbeitskraft Berufsunfähigkeits und Körperschutzpolicen Gebäudeversicherung Folgen des Denkmalschutzes Die BU stellt die optimale Absicherung der Arbeitskraft dar und ist einer Körper schutzpolice vorzuziehen Es gibt aber diverse Gründe warum eine Körperschutzpolice zumindest eine sinnvolle Alternative zur BU sein kann Vorerkrankungen oder der aktuelle Ge sundheitszustand können im Einzelfall Leider werden Sie von der zuständigen Behörde nicht darauf hingewiesen dass der Denkmalschutz großen Einfluss auf den Versicherungsschutz nimmt Der Versicherer könnte die Veränderung als meldepflichtig einstufen so dass Sie bei Nichtmeldung eine vertragliche Ob liegenheit verletzen Dadurch könnte nicht nur ein vormals gewährter Unter versicherungsverzicht nachträglich ent fallen eine BU Absicherung verhindern Auch bei körperlicher Tätigkeit oder Ausübung von Risikoberufen kann eine BU Ab sicherung den einen oder anderen finanziell überfordern Gleiches gilt für das Betreiben von riskanten Hobbys wie beispielsweise Fallschirmspringen hier kann es durch Risikozuschläge teuer werden Kunden müssen aber weder aus gesundheitlichen noch aus finanziellen Gründen völlig auf eine Absicherung verzichten Angeraten ist dann zumin dest eine Körperschutzpolice Im Unterschied zur BU ist der Verlust von Grundfähigkeiten auslösender Faktor für eine Leistung dies gilt auch für eine Vielzahl genau definierter schwerer Erkrankungen Erfahrungen in der Schadenregulierung haben gezeigt dass die Versicherungs summe eines Denkmals angepasst werden muss Der Aufwand für die Wieder herstellung liegt deutlich über dem Normalaufwand Historische Bau stoffe oder handwerklich aufwändige Arbeiten sind nur zwei Beispiele die die Arbeiten verteuern Bitte versäumen Sie nicht Ihren wichtigen Versicherungs schutz anzupassen BGH urteilt zum Schadensersatzan spruch gegenüber Nachbarn Infolge von Handwerkerarbeiten am Dach eines Wohnhauses brannte dieses vollständig ab Durch Feuer und Löschar beiten wurde das Nachbargebäude er heblich beschädigt Die Nachbarn wollten vom Dachdecker Schadensersatz er wurde verurteilt war aufgrund einer Privatinsolvenz aber zahlungsunfähig Nun wollten die Geschädigten Schadens ersatz vom Eigentümer auf dessen Grundstück das Feuer ausbrach Da der Handwerker gewissenhaft ausgesucht wurde lag kein Verschulden des Auftrag gebers vor Nach Auffassung des BGH ist ein Verschulden auch nicht notwendig da der 906 BGB einen verschuldensun abhängigen nachbarschaftlichen Aus gleichsanspruch regelt Das Gericht ver trat die Meinung dass der Auftraggeber des Dachdeckers Störer im Sinne des BGB war und damit zum Schadensersatz verpflichtet ist Wird der 906 BGB zum Schadensersatz herangezogen besteht in der Regel Versicherungsschutz über eine Haus und Grundstückhaftpflicht Versicherung BGH vom 09 02 2018 Az V ZR 311 16 Schneeräum und Streupflichten laut Gemeindesatzungen Eine Verletzung der Verkehrssicherungs pflicht wegen Verstoßes gegen winter liche Räum und Streupflichten setzt das Vorliegen einer allgemeinen Glätte vor aus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft dro hende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen Eine Gemeindesatzung über den Straßenreinigungs und Winter dienst muss nach dem Grundsatz ge setzeskonformer Auslegung regelmäßig so verstanden werden dass keine Leis tungspflichten begründet werden die über die Grenze der allgemeinen Ver kehrssicherungspflichten hinausgehen Leitsatzentscheidung des BGH vom 14 02 2017 Az VI ZR 254 16 Urteile M t w w v ak tu ell d

Vorschau V-aktuell Showroom Sohst 18/09 Seite 4
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