Ertragsausfall Die Folgen eines Feuers in der Produktionskette Für produzierende Unternehmen ist die Versicherung eines Betriebsunterbre chungsschadens unerlässlich Kommt es durch einen versicherten Sach schaden zu einem Produktionsstillstand über nimmt diese für die Dauer der üblichen 12 monatigen Haftzeit den ent gangenen Gewinn und die fortlaufenden Fixkosten Doch schadenbedingte Gut achten Auflagen von Umwelt und Bau behörden sowie mögliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft dauern erfahrungsgemäß länger Wenn es zu einer Betriebsunterbrechung in einem produzierenden Betrieb kommt ist die Dauer des Betriebsstillstands entscheidend Aber auch ein Produktionsausfall beim Zulieferer oder bei weiterverarbeitenden Unternehmen muss einkalkuliert werden Heutzu tage sollte eine überjährige Haft zeit von mindestens 18 bis 36 Monaten vereinbart werden Kommt es beim Zulieferer oder bei weiter verarbeitenden Unternehmen zu einem versicherten Sachschaden können auch Sie einen Produktionsausfall er leiden Bei sogenannten Rückwirkungs schäden handelt es sich um eine Be triebsunterbrechung durch einen versi cherten Sachschaden in einem fremden nicht dem Versicherungsnehmer gehö renden Betrieb Wenn Sie als Hersteller Maschinenteile von einer Spezialfirma beziehen diese aber durch einen Feuer schaden nicht mehr liefern kann und Sie keinen adäquaten Ersatz beziehen können handelt es sich um einen Zu lieferer Rückwirkungsschaden Das Gleiche gilt für Sie als Hersteller von Halbfertigprodukten Wenn dem Ab nehmer Ihrer Produkte durch einen Feuerschaden eine Weiterverarbeitung nicht möglich ist entsteht Ihnen ein Abnehmer Rückwirkungsschaden Rückwirkungsschäden müssen geson dert versichert werden Für Wirtschaft und Unternehmen 2 Q ue lle k ro m at ik a st oc k ad ob e co m Betriebshaftpflicht Tätigkeitsbeschreibung Für einen uneingeschränkten Ver sicherungsschutz ist es wichtig dass alle betrieblichen Tätigkeiten dem Versicherer bekannt sind Mit dem Abschluss des Versicherungs vertrages muss dem Versicherer die Be triebsbeschreibung aufgegeben werden da diese für die Risikoprüfung und Bei tragskalkulation ausschlaggebend ist Wenn in den darauffolgenden Jahren weitere Geschäftsfelder zum Beispiel neue Gewerke dazukommen ist daran zu denken den Versicherungsschutz zu erweitern Zur Sicherheit werden Sie auch jedes Jahr mit der Beitragsrech nung zur Hauptfälligkeit des Vertrages von dem Versicherer darauf hingewiesen diese Veränderungen anzuzeigen Unternehmer haften Cyber und Datenschutz Die Gefahr Opfer einer Cyber Attacke zu werden besteht mehr denn je Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz Grundverordnung DSGVO ist die Haftung noch einmal verschärft worden Die heutigen Betriebsabläufe werden immer technischer und komplexer und dadurch werden die Unternehmen auch angreifbarer Es muss also ein Um denken bei der Risikobeurteilung statt finden Cyber Kriminalität Jahr für Jahr nehmen die Cyberschäden massiv zu Der Umstand dass auch Ihr Unternehmen sabotiert ausspioniert oder erpresst werden kann sollten Sie nicht mehr ignorieren Die jährlichen Milliardenschäden für die Datenwieder herstellung Aktivierung der Netzwerke Vertragsstrafen oder entgangene Ge winne durch die Betriebsunterbrechung bedeuten für viele Selbstständige das wirtschaftliche Aus Datenschutz Grundverordnung Die Übergangsfrist ist vorbei Die Verlet zung von personenbezogenen Daten stellt für jedes Unternehmen heute ein neues erhebliches Haftungsrisiko in Ver bindung mit empfindlichen Bußgeldern dar Daher ist auch zu befürchten dass mit den weitreichenden Folgen eines Datenschutzvergehens und der Unsi cherheit eines betroffenen Unterneh mens die Erpressung von Lösegeldern zunehmen wird Fazit Schützen Sie sich Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen Mit einer sehr guten Cyberschutzversicherung können Sie die Kosten eines Hackerangriffs Daten schutzvergehen und Lösegelder ab sichern Als Geschäftsführer und Vorstand werden Sie mit einer leistungsstarken D O Versicherung vor den persönlichen Folgeschäden geschützt Und mit einer umfassenden Strafrechts schutzversicherung erhalten Sie juristi sche Unterstützung und können die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Datenschutz Grundverordnung DSGVO minimieren Mängelgewährleistung Neues Bauvertragsrecht Zum 1 Januar 2018 ist mit dem neuen 439 Abs 3 BGB klargestellt worden dass der Verkäufer mangelhafter Pro dukte neben der Nacherfüllung eines mangelfreien Produktes jetzt auch die Aus und Einbaukosten zu über nehmen hat Die neue Haftungsverschärfung trifft ins besondere Händler von Erzeugnissen die in andere Sachen Dritter eingebaut oder dort angebracht werden Händler kann im Einzelfall auch der Handwerker sein Insoweit sollte neben den Händlern und Herstellern auch der Handwerks betrieb darauf achten dass in der beste henden Betriebshaftpflichtversicherung die erweiterte Produkthaftpflicht einge schlossen ist t ww w v ak t ll d

Vorschau V-aktuell Showroom Sohst 18/09 Seite 2
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