bAV Wartezeitregelung 15 Jahre Eine Bestimmung in einer vom Arbeit geber geschaffenen Versorgungsordnung wonach ein Anspruch auf eine betrieb liche Altersversorgung bAV nur dann besteht wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15 jährige Betriebszuge hörigkeit bis zum Erreichen der Regel altersgrenze in der gesetzlichen Renten versicherung zurückgelegt hat ist wirk sam Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und bewirkt auch keine unzu lässige Benachteiligung wegen des Geschlechts Bundesarbeitsgericht vom 12 02 2013 Az 3 AZR 100 11 bAV Unverfallbarkeit Bei der Beendigung des Arbeitsver hältnisses war der Kläger 27 Jahre alt und erfüllte damit die gesetzlichen Vor aussetzungen für die Unverfallbarkeit einer Anwartschaft nicht weil er vor der Vollendung des 30 Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden war Die gesetzlichen Bestimmungen zur Unverfallbarkeit verstoßen weder gegen Europa noch gegen Verfassungsrecht Bundesarbeitsgericht vom 28 05 2013 Az 3 AZR 635 11 Steuerstreit wegen Risiko Leben Beiträge für eine Risikolebensversiche rung sind nicht betrieblich veranlasst wenn sich die Gesellschafter einer Ge sellschaft bürgerlichen Rechts GbR im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluss einer Versicherung auf den Todesfall verpflichten um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters abzusichern Nach ständiger Rechtsprechung des BFH richtet sich die Veranlassung von Versicherungsprämien nach der Art des versicherten Risikos Bezieht sich die Versicherung auf ein betriebliches Risiko sind die Prämien Betriebsaus gaben und die Versicherungsleistungen Betriebseinnahmen Ist dagegen ein außerbetriebliches Risiko versichert können Ausgaben allenfalls als Sonder ausgaben im Sinne von 10 EStG be rücksichtigt werden Bundesfinanzhof vom 23 04 2013 Az VIII R 4 10 Urteile Maschinenversicherung Stillstand ist Rückschritt wenn die Technik streikt Mit der Investition von maßgeschneider ten und kostspieligen Maschinen wollen Sie einen Wettbewerbsvorteil schaffen Und diesen gilt es für das Unternehmen zu schützen Fahrbare Maschinen Bagger Kompressoren Bauaufzüge Kräne Transportfahrzeuge und weitere fahrbare Geräte sind bereits beim Ver laden beim Transport und bei der Montage erheblichen Risiken ausgesetzt Dann sollten die Maschinen auch auf den Baustellen mindestens gegen Dieb stahl und die Naturgefahren Sturm Hagel Frost Überschwemmung ver sichert werden Die Er weiterung auf die Volldeckung mit dem Einschluss der In Handwerksbetrieben sind neben den Mitarbeitern die Maschinen das Wichtigste Sobald diese nicht mehr einsatzfähig sind kann es im Betriebs ablauf zu erheblichen Problemen kommen inneren Betriebsschä den sowie von Konst ruktions Bedienungs und Materialfehlern ist möglich und sinnvoll Stationäre Maschinen Auch in Produktions betrieben wie Tischle reien Kfz Werkstätten Metallbau Druckereien und in der Landwirt schaft sind stationäre Maschinen in erheblichem Maße durch menschliches Versagen und Bedie nungsfehler gefährdet Das Versagen der Mess und Regeltechnik und Konstruktionsfehler sind ebenso häufige Ursachen für den Ausfall der Maschinen Im Schadenfall leistet die Maschinen versicherung bei Teilschäden die Reparaturkosten im Totalschadenfall wird der Zeitwert ersetzt Eine sinnvolle Ergänzung ist die Betriebs unterbrechungsversicherung Sie leistet den entgangenen Gewinn und die fort laufenden fixen Kosten Oder ergänzen Sie den Versicherungsschutz durch eine Mehrkostenversicherung für den Auf wand der Überbrückungsmaßnahmen Für Wirtschaft und Unternehmen 2 Fo to e hr en be rg b ild er F ot ol ia c om Haftung Übergreifendes Feuer Im Zuge wachsender Industriege biete von Einkaufszentren und dichter städtischer Bebauung wächst auch das Risiko des übergreifenden Feuer schadens Das Gesetz gibt ganz eindeutig vor Jeder Schadenverursacher haftet für schuldhaft herbeigeführte Schäden gegenüber dem Geschädigten in voller Höhe Wenn das Feuer von Ihrer Be triebsstätte auf die des Nachbarn über greift sollten Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme in Ihrer Betriebshaft pflicht und Umwelthaftpflichtversiche rung vereinbart haben Nur so können Regressansprüche voll ersetzt oder abgewehrt werden Betriebliche Altersvorsorge bAV Arbeitgeberwechsel Die meistgewählte Finanzierungs form der bAV ist die Entgeltumwand lung Jeder Arbeitnehmer hat dazu einen gesetzlichen Anspruch Finanziert ein Arbeitnehmer AN seine Direktversicherung DV allein und scheidet er aus einem Betrieb vor Rentenbeginn aus so hat der Arbeit geber das Recht eine sogenannte ver sicherungsvertragliche Lösung einseitig herbeizuführen Er tritt als Versiche rungsnehmer zugunsten des Arbeit nehmers zurück Dieses ist dem AN und dem Versicherer nach Ausscheiden innerhalb von drei Monaten mitzuteilen um aus der arbeitsrechtlichen Haftung herauszukommen M e ww v kt u ll e

Vorschau v-aktuell Muster F-S 2014 Typ Top (2).pdf Seite 2
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