Informationen für Kunden und Geschäftsfreunde 4 Sie wollen mehr wissen Rufen Sie uns an wir beraten Sie gern Impressum Herausgeber Eggebrecht GmbH Lindenbühl 30 99974 Mühlhausen Telefon 0 36 01 85 11 10 Telefax 0 36 01 85 11 29 www eggebrecht gmbh de info eggebrecht gmbh de Geschäftsführer Matthias Eggebrecht Steffen Hildebrand Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e V Statusbezogene Vermittlerangaben nach 11 Ver sicherungsvermittlungsverordnung VersVermV Status Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34d Abs 1 GewO Registrierung Registrierungs Nr D FXL5 807R7 08 Vermittlerregister DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag DIHK e V Breite Straße 29 10178 Berlin www vermittlerregister info Redaktion Konzeption Verantwortlich Thomas Bethke Versicherungsbetriebswirt DVA Postfach 650906 22369 Hamburg Wichtiger Hinweis Trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen kann eine Garantie für die Richtigkeit nicht übernommen werden Nachdruck auch auszugsweise oder eine Vervielfältigung der Artikel über Print elektronische oder andere Medien nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion Artikel Entwürfe und Pläne unterliegen dem Schutz des Urheberrechts Informationen und Preise ohne Gewähr Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen Q ue lle g eo rg er ud y Fo to lia c om Seit 1 Januar 2018 Kompletter Feuer Regress Kommt es in der eigenen Wohnung oder auf dem Grundstück zu einem Brand und greift das Feuer auf frem des Eigentum über gibt es ab diesem Jahr keinen Regressverzicht der Feuerversicherer mehr Privat Grundstücks und Betriebs Haft pflichtversicherungen sollten daher mit ausreichend hohen Deckungssummen ausgestattet sein damit Sie bei einem möglichen Feuer Regress ausreichend geschützt sind Denn nach dem Gesetz gibt es keine Haftungsobergrenze Überschwemmungsschäden Keine staatlichen Hilfen Regionale Extremwetter Ereignisse wie Starkregen verursachen Jahr für Jahr in Deutschland Millionenschä den Elementarschäden sind immer noch die unterschätzte Gefahr Der Ruf nach dem Staat wird laut So forthilfen werden gefordert Die Politik diskutiert immer wieder über die Ein führung einer Pflicht für eine Elementar schadenversicherung die allerdings politisch umstritten ist Die Ministerpräsidenten der Bundeslän der beschlossen am 1 Juni 2017 dass nur noch solchen Bürgern eine staat liche Soforthilfe gewährt wird die sich nachweislich um eine Versicherung be müht aber keinen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bekommen haben Oder denen ein Schutz zu wirt schaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde Härtefallregelungen im Einzelfall mit sehr geringen Unter stützungen bleiben möglich Tragen nach einem Unfall vorhandene Erkrankungen zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei oder erhöhen sie einen Invaliditätsgrad so kann der Versicherer die Leistung kürzen Wer ein Pferd zu Hobbyzwecken hält haftet für jeden verursachten Fremd schaden den Pferd und Reiter verursachen Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an Private Unfallversicherung Mitwirkung von Krankheiten im Leistungsfall Fremdreiterrisiko mitversichern Pferdehalter und Haftung In den Versicherungsbedingungen von privaten Unfallversicherungen ist gere gelt ab welchem Mitwirkungsanteil von Krankheiten der Versicherer berechtigt ist Leistungen zu kürzen Je besser die Versicherungsbedingun gen sind desto höher ist der mitver sicherte Mitwirkungsgrad abgesichert Ihre Pferde beziehungsweise Tierhalter Haftpflicht sollte unbedingt das Fremd und Gastreiterrisiko beinhalten Der ge legentliche Reiter wird als Tierhüter im klassischen Sinne angesehen und ist dann im Rahmen der gesetzlichen Haft pflicht für Fremdschäden mitversichert Personen die mit oder ohne geringe Nutzungsentschädigung eine Reit be teiligung eingehen gelten auch als Beispiel In einem Basis Bedingungs werk beträgt der versicherte Mitwirkungs anteil 25 Prozent Im Fall der Invalidität bei der zu über 25 Prozent eine Krank heit mitgewirkt hat wird die Leistung gekürzt Bei Unfallversicherungen mit Premium Schutz kann der versicherte Mitwirkungsgrad bei 100 Prozent liegen demnach erfolgt keine Leistungs kürzung bei der Mitwirkung von Krankheiten Nehmen wir einen bei Vertragsbeginn gesunden Menschen an Dieser er krankt während der Vertragslaufzeit der privaten Unfallversicherung an Diabe tes Dann würde zukünftig bei Unfällen diese Erkrankung zwischen 50 und 100 Prozent mitwirken und Unfallfolgen beeinflussen Gut wenn man dann den maximalen Mitwirkungsanteil mit versichert hat Fremdreiter und Tierhüter Für den Pferde besitzer ist besonders wichtig dass Ansprüche des Tierhüters gegen Sie als Tierhalter mitversichert sind Als Halter des Pferdes sind Sie in der Schadensersatzpflicht wenn der Reiter durch das Fehlverhalten Ihres Pferdes zum Beispiel durch einen Biss während eines Ausritts zu Schaden kommt M t r ww v ak t ll d

Vorschau V-aktuell Showroom Eggebrecht Seite 4
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.