Informationen für Kunden und Geschäftsfreunde 4 Sie wollen mehr wissen Rufen Sie uns an wir beraten Sie gern Impressum Herausgeber Bäumner Versicherungsmakler GmbH Co KG Geschäftsführer Robert Bäumner Postfach 1106 34312 Espenau Telefon 0561 473 90 90 Telefax 0561 473 90 999 Email post wimavers de www wir machen versicherung de Partnerbetrieb der VEMA Versicherungs Makler Genossenschaft e G Statusbezogene Vermittlerangaben nach 15 Ver sicherungsvermittlungsverordnung VersVermV Status Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34d Abs 1 GewO Registrierung Registrierungs Nr D FM09 C0BA4 92 Vermittlerregister DIHK Deutscher Industrie und Handelskammertag DIHK e V Breite Straße 29 10178 Berlin www vermittlerregister info Redaktion Konzeption Verantwortlich Thomas Bethke Versicherungsbetriebswirt DVA Meiendorfer Rund 40 22145 Hamburg Wichtiger Hinweis Trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen kann eine Garantie für die Richtigkeit nicht übernommen werden Nachdruck auch auszugsweise oder eine Vervielfältigung der Artikel über Print elektronische oder andere Medien nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion Artikel Entwürfe und Pläne unterliegen dem Schutz des Urheberrechts Informationen und Preise ohne Gewähr Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e V Q ue lle n m an n7 7 st oc k ad ob e co m Das Ehrenamt hat in Deutschland eine große Bedeutung Ehrenamtliche füllen eine wichtige Lücke in der Versorgung der Gesellschaft die der Staat oder sonstige Träger nicht finanzieren können Nicht bei jeder Schadenregulierung welche der Versicherer durchführt ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis zufrieden Der Kunde kann sich durch einen eigenen Sachverständigen im Schadensfall vertreten lassen Ehrenamt in Vereinen Niemals ohne Versicherungsschutz Schadenregulierung in der Wohngebäudeversicherung Sachverständigenverfahren kann Streit ersparen Vereine haften natürlich wie jedes Un ternehmen für ihre Aktivitäten oder ihr Eigentum wie Grundstücke und Kraft fahrzeuge Vereine und deren Organe wie Vorstand und Beiräte haften auch für Vermögens schäden die weder Sach noch Perso nenschäden sind im Außen und im Innenverhältnis In Wohngebäude Bedingungen gilt in der Regel das Sachverständigenverfahren als vereinbart Es empfiehlt sich bei größeren Schäden dieses anzuwenden Es gibt dem Kunden die Möglichkeit auf die Schadenregulierung durch einen von ihm benannten unparteiischen Sachver ständigen Einfluss zu nehmen Verlangt der Versicherungsnehmer das Sach verständigenverfahren muss auch der Verein Vorstände und Beiräte haften bei schuldhaften Pflichtverletzungen Vorstände und Beiräte im Rahmen einer Durchgriffshaftung auch mit ihrem Privatvermögen Schadenbeispiele Fördermittel für die Sanierung einer Sporthalle wurden nicht beantragt Forderungen des Finanzam tes nach dem Erstellen unzutreffender Spendenbescheinigungen oder durch den Verlust der Gemeinnützigkeit Oder Mitgliedsbeiträge wurden nicht ordnungsgemäß eingezogen und ver jährten Eine Vermögensschadenhaftpflicht bietet Schutz Eine D O Deckung schützt zusätzlich auch vor Schadens ersatzansprüchen der Mitglieder gegen über einem Vorstand Versicherer einen unabhängigen Sach verständigen benennen Die ausgewähl ten Sachverständigen bestimmen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Obmann welcher bei strittigen Punkten entschei det Das Ergebnis ist für beide Seiten bindend Der Versicherer trägt in der Regel die gesamten Kosten des Ver fahrens BGH Leitsatzentscheidung I Der Leasingnehmer der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Ei gentümer für jeden Schadensfall über nommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat kann nicht ohne Zustim mung 182 BGB des Leasingunterneh mens gemäß 249 Abs 2 Satz 1 BGB vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen BGH 29 01 2019 Az VI ZR 481 17 BGH Leitsatzentscheidung II Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihn gemäß 254 Abs 2 Satz 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein ein ihm vom Kfz Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigeres Mietwagenangebot in An spruch zu nehmen wenn dem günstige ren Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt der ihm ohne Mithilfe des Versiche rers außerhalb eines Unfallersatzge schäfts nicht zur Verfügung stünde BGH 12 02 2019 Az VI ZR 141 18 BGH Leitsatzentscheidung III Bei fiktiver Abrechnung der Reparatur kosten muss sich der Geschädigte der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparatur möglichkeit hat unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß 254 Abs 2 BGB auf sie verweisen lassen Dies gilt auch dann wenn der Reparaturkostenkalkulation des von ihm beauftragten Sachverständigen bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht marken gebundener Fachwerk stätten zugrunde liegen Es kann keinen Unterschied machen ob im Privatgutachten von durchschnittlichen regionalen Stunden ver rechnungssätzen marken gebundener oder freier Fachwerkstätten ausgegangen worden ist BGH 25 09 2018 Az VI ZR 65 18 Urteile M s ww w v ak tu ll d e

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