V-Aktuell – Kundenzeitungen für Versicherungsvermittler

Info-Verteiler Januar 2022

WICHTIGE Informationen und Tipps!

» Mit V-aktuell erreichen Sie Ihre Kunden

» VersOffice – Ihr virtuelles Sekretariat

» Versicherungsmakler haftet für ca. 5 Mio. Euro Schaden des Versicherungsnehmers

 


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Die V-aktuell Redaktion hat für Sie wieder interessante Informationen und Tipps zusammengestellt.
Herzliche Grüße!

Maren Steinke-Meyer und Dieter Meyer

Mit V-aktuell erreichen Sie Ihre Kunden

Dieter Meyer

Regelmäßige Kundenkontakte sind wichtig. Aber jeden Kunden jedes Jahr zu kontaktieren ist nur schwer darstellbar oder sogar unmöglich. Eine Kundenzeitung von V-aktuell ist das ideale Instrument, um diese Lücke zu schließen. Mit regelmäßigen wichtigen Informationen geben Sie Ihren Kunden das Gefühl, dass Sie Ihre Aufgabe ernst nehmen und sich kümmern. Wir erstellen die Kundenzeitung für Ihr Unternehmen jeweils zum Frühjahr und zum Herbst.

Autor: Dieter Meyer, V-aktuell

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VersOffice – Ihr virtuelles Sekretariat

Maria Fledrich VersOffice GmbH

VersOffice ist Ihr virtuelles Sekretariat, das Sie professionell unterstützt. Ob Terminverwaltung, Übernahme der Telefonie, Digitalisierung von Kundenakten oder E-Mail-Bearbeitung: VersOffice greift Ihnen in Ihrem Tagesgeschäft mit einer Vielzahl von Leistungen unter die Arme. Unterstützend hierzu bietet VersOffice mit VersMarketing ein weiteres Dienstleistungsangebot mit professionellen Marketinglösungen zur Vertriebsunterstützung für Vermittler an.

Autorin: Maria Fledrich, Geschäftsleitung VersOffice GmbH, Spezialistin für private Finanzanalyse
www.versoffice.de

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Versicherungsmakler haftet für ca. 5 Mio. Euro Schaden des Versicherungsnehmers (LG Hamburg)

Björn Thorben M. Jöhnke

Am 09.09.2021 urteilte das LG Hamburg (Az. 413 KHO 27/20) zum Ernstfall der privaten Maklerhaftung in Millionenhöhe. Zur Haftung in Millionenhöhe konnte es nur kommen, weil der Versicherungsmakler während einer laufenden Betreuung seiner Beratungsverpflichtung seinem Kunden gegenüber nicht nachkam und das Risiko nicht versicherte. Zur Verhinderung dieses Worstcase-Szenarios ist die Kenntnis der Anforderungen an die Maklerpflichten von enormer Wichtigkeit.

Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, Partner und Gründer der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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